Termine TBW-Trophy 2026

HGR / HGR II / Senioren I
Senioren II – V
28. – 29. März 2026
Bürgerzentrum-Südstadt, Karlsruhe
 
02. – 03. Mai 2026 
Rundsporthalle Ludwigsburg
 
02. – 03. Mai 2026 
Rundsporthalle Ludwigsburg
 
06. – 07. Juni 2026
Clubheim
18. – 19. Juli 2026  
TSA d. TSG 1862 Weinheim
TSA Halle, Weinheim
19. – 20. September 2026
Sporthalle d. Erich Kästner Schule

News

Neue Corona-Verordnung

28.03.2021 von Lars Keller
Verband
Ab Montag, 29. März 2021 gilt eine neue Corona-Verordnung (CoronaVO). Diese soll stark vereinfacht sein, wirft für den Sport aber mehr Fragen auf denn je. 

Die ab Montag gültige neue Corona-Verordnung wurde neu strukturiert. Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch „werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen“, schreibt die Landesregierung. So zumindest die Theorie. 

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir mit Sicherheit nur mitteilen, dass der Betrieb von Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursport bei einer Inzidenz von über 100 Infizierten je 100.000 Einwohner untersagt ist (§ 20 Abs. 5 Nr. 2 CoronaVO). Auch sicher zu sein scheint, dass - wie bisher – bis zu maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten trainieren dürfen (§ 13 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 9 Abs. 1 CoronaVO), sofern die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.

Sobald die offenen Punkte geklärt sind, werden wir Sie darüber informieren.

Die CoronaVO, gültig ab 29. März 2021: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210327_7.CoronaVO.pdf