Termine TBW-Trophy 2026

HGR / HGR II / Senioren I
Senioren II – V
28. – 29. März 2026
Bürgerzentrum-Südstadt, Karlsruhe
 
02. – 03. Mai 2026 
Rundsporthalle Ludwigsburg
 
02. – 03. Mai 2026 
Rundsporthalle Ludwigsburg
 
06. – 07. Juni 2026
Clubheim
18. – 19. Juli 2026  
TSA d. TSG 1862 Weinheim
TSA Halle, Weinheim
19. – 20. September 2026
Sporthalle d. Erich Kästner Schule

News

Land folgt der Argumentation des TBW: 40 Quadratmeter pro Paar

26.05.2020 von Lars Keller
Verband
Nachdem unter anderem der TBW verschiedene Ministerien mit der BItte um Klärung zu der Regelung mit den 40 Quadratmetern gebeten hat, gibt die Meldung des Landes Baden-Württemberg vom 26. Mai 2020 bekannt, dass unserer Argumentation gefolgt wird.

Mit der Neufassung der Corona Verordnung Sportstätten vom 22. Mai 2020 ist es ab 2. Juni 2020 möglich, dass Paare in Tanzsportvereinen wieder zusammen tanzen dürfen, sofern sie in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern, ...), Geschwister und der den Nachkommen oder sie dem eigenen Haushalt angehören; sowie Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

Die Verordnung regelt im Originaltext weiter, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a CoronaVO Sportstätten). Die Meldung des Landes Baden-Württemberg stellt jedoch klar, dass dies im Paartanz pro Paar anzusehen ist. Wir sind froh, dass unser und sicher weitere Apppelle unserer Mitgliedsvereine zu dieser Präzisierung im SInne des Tanzsports geführt haben.

Zur Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 2 b gibt es aktuell noch keine Antwort auf unsere Anfragen. IN dieser Bestimmung wir geregelt, dass bei Beibehaltung des individuellen Standorts (z. B. auf Matten) eine Fläche von mindesten 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung stehen muss. Wir hoffen hier auf baldige Antwort durch die Ministerien und informieren schnellstmöglich.

Mehr unter: https://www.tbw.de/home/news/details/news/corona-virus-informationen-und-absagen-1-1-1-1