Termine TBW-Trophy 2026
HGR / HGR II / Senioren I | Senioren II – V |
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02. – 03. Mai 2026 Rundsporthalle Ludwigsburg | |
02. – 03. Mai 2026 Rundsporthalle Ludwigsburg | 06. – 07. Juni 2026 Clubheim |
18. – 19. Juli 2026 TSA d. TSG 1862 Weinheim TSA Halle, Weinheim | 19. – 20. September 2026 Sporthalle d. Erich Kästner Schule |
News
GEMA: Entlastung für Sportvereine
03.05.2020
von Lars Keller
Verband
Für Sportvereine und -verbände, die mit der GEMA Vereinbarung (Lizenzierungen) zur Musiknutzung getroffen haben, gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020 folgende Maßnahme:
Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Während dieses Zeitraums entfallen die GEMA-Vergütungen.
Zudem hat die GEMA bestätigt, dass sie durch den DOSB-Pauschalvertrag abgedeckt (gilt für die TBW-Mitgliedsvereine) Musiknutzungen auch dann als abgegolten ansieht, wenn diese während der Zeit behördlich angeordneter Schließungen nicht unmittelbar in den Sportstätten, sondern „virtuell“ erfolgen (z. B. Anleitung durch die Trainer/Übungsleiter via Internet-Homepage, o. ä.).
Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung der GEMA-Gebühren belastet werden.
Quelle: SPORT in BW 05/2020